Die Berliner AfD hat gestern die Straßensperren an der Friedrichstraße in der Hauptstadt beiseite geräumt. Besonders stolz sind wir in diesem Zusammenhang, dass uns ein Berliner Fahrradaktivist wegen § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) angezeigt hat.
Er hätte sich mal vorher die Norm durchlesen sollen. Eine Gefährdung lag nämlich zu keinem Zeitpunkt vor. Im Strafrecht nennt man so etwas „exquisite Dummheit“. Das ist bei diesen Brüdern ja systemtypisch.