
Am 17. und 18. März fand ein interfraktionelles Treffen der Justiziare (und einer Justiziarin) aller AfD-Fraktionen in Deutschland statt. Ich als Abgeordneter vertrat den erkrankten Justiziar unserer Hauptstadtfraktion. Veranstaltungsort war das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages, Organisator war MdB RA Stephan Brandner. Insgesamt war es eine wirklich sehr erfreuliche und gelungene Veranstaltung. So viele kluge Köpfe! Beim sehr fundierten Vortrag von PD Dr. Ulrich Vosgerau fühlte ich mich an meine Referendarzeit erinnert: Mein Ausbilder Amtsrichter S. beim Amtsgericht C. war berüchtigt für seine Fehlurteile. Sie wurden sofort verkündet, und ich musste die Begründung schreiben. Da es mir immer gelang, absolut unhaltbare Ergebnisse nachvollziehbar darzustellen, bekam ich von Amtsrichter S. eine besonders gute Ausbildungsnote. Mit dem Prozessen der AfD vor den Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten verhält es sich leider offenbar ähnlich. Das eben ist der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rechtsstaat. Gerechtigkeit steht in der Bibel, bei Platon oder Kant. Rechtsstaat bedeutet aber nur, dass Gesetze vorhanden sind, die in einem Staat angewandt werden. Das ist ein großer Unterschied. Und ein Rechtsstaat ist Deutschland zweifelsohne…

